Sprachgebrauch

Sprachgebrauch bezeichnet zwei verschiedene Dinge:

  1. Die in einer Sprache übliche Ausdrucksweise und Bedeutung.[1] Dazu gehören a) der allgemeine Sprachgebrauch, d. h. die Ausdrucksweise und Bedeutungen der Gemeinsprache, und b) fachsprachlicher Sprachgebrauch; zum Beispiel steht juristischer Sprachgebrauch für die Ausdrucksweise und für die Bedeutung von Ausdrücken der juristischen Fachsprache.
  2. Als Gegenbegriff zum Sprachsystem bezeichnet Sprachgebrauch die Verwendung der Einheiten und Regeln des Sprachsystems bei der Bildung von Äußerungen zum Zweck der Kommunikation (Sprachverwendung); diese Äußerungen können mündlich oder schriftlich erfolgen, aber z. B. auch in Form von Morsezeichen, Gebärdensprache oder mit dem Flaggenalphabet.
  1. Sprachgebrauch. (Memento vom 1. August 2011 auf WebCite) In: Duden Online. archiviert vom Original, abgerufen am 1. August 2011.

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